Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Unsere Klinik bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Lesen Sie, wie Sie den Aufenthalt bei uns planen können und wer Sie dabei unterstützt.
Eine Behandlung in der MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat versicherten Patient*innen offen.
Eine Anmeldung ist möglich:
Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung Ihrer Krankenkasse.
Die Anschlussrehabilitation (AR, auch Anschlussheilbehandlung (AHB)) beginnt unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Behandlung in einem Akutkrankenhaus oder nach Ihrer ambulanten Operation.
In der Regel dauert eine AR drei bis vier Wochen. Wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet, kann der Kostenträger Ihre Behandlung verlängern.
Eine AR ist ambulant oder stationär in einer Klinik möglich. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Eine AR unterstützt Sie auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, wenn Sie noch erwerbstätig sind.
Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:
Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten und Ihre Genesung zu fördern. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie v.a. mit natürlichen Heilmitteln behandelt.
Eine medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, ist keine direkte Verlegung von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung möglich.
Für eine Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Möglich ist diese, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussrehabilitation (AR) anerkannt ist.
Je nach Leistungsumfang übernimmt auch die Private Krankenversicherung die Kosten.
Sie können auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer zu uns zur Behandlung kommen. Wir rechnen unsere Leistungen dann direkt mit Ihnen ab. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Ihr zuständiger Kostenträger prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten dann einen Bescheid, ob der Antrag genehmigt wurde.
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch genehmigt der Kostenträger die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch.
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik.
Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich darum, in die von Ihnen gewünschte Klinik umgemeldet zu werden.
Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor der stationären Rehabilitation.
Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier.
Wenn Sie volljährig sind, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Waren Sie im aktuellen Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben dafür bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patient*innen unter 18 Jahren oder Patient*innen mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Wir helfen Ihnen schon vor Ihrer Aufnahme dabei, Ihren Klinikaufenthalt zu organisieren. Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden, z. B. zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, zur Anreise und zu Aufnahmeterminen oder zur Unterbringung von Begleitpersonen.
Sprechen Sie uns an!
Falls Ihr Gewicht mehr als 130 kg beträgt, rufen Sie uns bitte vor Antritt Ihrer Reha an. Die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr ist ausgerichtet auf die Behandlung von Patient*innen bis zu 130 kg Körpergewicht. Eine Rehabilitation von Menschen mit höherem Gewicht können wir nicht garantieren.
Folgende Dinge sollten Sie für Ihren Reha-Aufenthalt mitbringen. Unter Umständen benötigen Sie einige davon nicht, z. B. Badebekleidung bei frisch operierten Patienten.
Das Gästehaus auf der Rötsch befindet sich im Klinikgebäude. Ihre Begleitpersonen können dort in Ihrer unmittelbaren Nähe übernachten.
Wenn Sie von medizinisch nachgewiesenen Allergien betroffen sind, melden Sie diese bitte rechtzeitig vor Aufnahme bei der Patientenaufnahme Ihrer zuständigen Indikation. In Rücksprache mit der Küche klären wir für Sie ab, ob Ihre Allergien berücksichtigt und Ersatzprodukte bereitgestellt werden können. Bei den Mahlzeiten können Sie zwischen 3 Hauptgerichten auswählen, eines ist immer vegetarisch.
Die Länge des Aufenthaltes ist individuell verschieden und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Die Erstbewilligung des Kostenträgers beträgt ca. 3 Wochen und wird durch die behandelnden Ärzte*innen in Abstimmung mit dem/der Patient*in verlängert.
Begleitpersonen können in unseren Gästezimmern aufgenommen werden, sofern diese verfügbar sind. Die Kosten dafür betragen 79 Euro/Tag, inkl. Verpflegung. Unser Gästehaus verfügt über keinen Aufzug. Die Begleitperson muss ca. 30 Treppenstufen selbstständig bewältigen können. Die Aufnahme von Begleitpersonen auf dem Patientenzimmer ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Besuchszeiten sind an die Therapie- und Pflegezeiten angepasst. Um diese nicht zu stören, empfehlen wir Ihnen Besuche zu folgenden Uhrzeiten:
Der Haupteingang schließt um 20 Uhr. Danach ist keine Parkkartenentwertung mehr möglich.
Hämodialyse-Patient*innen können von uns grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Patient*innen mit Peritonealdialyse entscheiden die Chefärzte*innen der jeweiligen Fachabteilung.
In unserer Mediathek finden Sie viele Broschüren zu unserem Haus und Gesundheitsthemen.
Medikamente müssen für die ersten Tage in der Originalverpackung mitgebracht werden. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Medikamentenplan mit. Diesen erhalten Sie von Ihren Vorbehandler*innen, z. B. von der hausärztlichen Praxis oder im Krankenhaus.
Unser Parkplatz P1 steht unseren Patient*innen sowie Besucher*innen zur Verfügung. Für längere Aufenthalte bieten wir Ihnen eine Dauerparkkarte an. Die Kosten betragen:
Stationäre Patient*innen:
Minimum-Mietdauer 14 Tage: 3,50 Euro/Tag,
Anmietung 21 Tage: 3,34 Euro/Tag,
jeder weitere Tag: 3 Euro/Tag
Dauerparkkarte: Pfand 20 Euro
Ganztägig ambulante Patient*innen:
Hier ist keine Parkgebühr zu entrichten. Dauerparkkarte: Pfand 20 Euro
Besucher*innen:
Entrichtung der Parkgebühr an unserem Parkautomaten im Windfang der Haupteingangshalle.
Gäste mit Gästezimmer:
Parkgebühr: 3,50 Euro/Tag
Bauliche Gründe haben uns leider dazu veranlasst, unser Schwimmbad auf unbekannte Zeit zuschließen.