Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch jederzeit unter folgender Nummer erreichen:
Unsere Klinik bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Lesen Sie, wie Sie den Aufenthalt bei uns planen können und wer Sie dabei unterstützt.
Eine Behandlung in der MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat versicherten Patienten offen.
Eine Anmeldung ist möglich:
Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung Ihrer Krankenkasse.
Die Anschlussrehabilitation (AR, auch Anschlussheilbehandlung (AHB)) beginnt unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Behandlung in einem Akutkrankenhaus oder nach Ihrer ambulanten Operation.
In der Regel dauert eine AR drei bis vier Wochen. Wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet, kann der Kostenträger Ihre Behandlung verlängern.
Eine AR ist ambulant oder stationär in einer Klinik möglich. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Eine AR unterstützt Sie auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, wenn Sie noch erwerbstätig sind.
Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:
Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.
Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten und Ihre Genesung zu fördern. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie v.a. mit natürlichen Heilmitteln behandelt.
Eine medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.
Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, ist keine direkte Verlegung von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung möglich.
Für eine Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Möglich ist diese, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussrehabilitation (AR) anerkannt ist.
Je nach Leistungsumfang übernimmt auch die Private Krankenversicherung die Kosten.
Sie können auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer zu uns zur Behandlung kommen. Wir rechnen unsere Leistungen dann direkt mit Ihnen ab. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.
Ihr zuständiger Kostenträger prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten dann einen Bescheid, ob der Antrag genehmigt wurde.
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch genehmigt der Kostenträger die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch.
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik.
Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich darum, in die von Ihnen gewünschte Klinik umgemeldet zu werden.
Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor der stationären Rehabilitation.
Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier.
Wenn Sie volljährig sind, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.
Waren Sie im aktuellen Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben dafür bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.
Wir helfen Ihnen schon vor Ihrer Aufnahme dabei, Ihren Klinikaufenthalt zu organisieren. Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden, z. B. zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, zur Anreise und zu Aufnahmeterminen oder zur Unterbringung von Begleitpersonen.
Sprechen Sie uns an!
Falls Ihr Gewicht mehr als 130 kg beträgt, rufen Sie uns bitte vor Antritt Ihrer Reha an. Die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr ist ausgerichtet auf die Behandlung von Patient*innen bis zu 130 kg Körpergewicht. Eine Rehabilitation von Menschen mit höherem Gewicht können wir nicht garantieren.
Folgende Dinge sollten Sie für Ihren Reha-Aufenthalt mitbringen. Unter Umständen benötigen Sie einige davon nicht, z. B. Badebekleidung bei frisch operierten Patienten.
Das Gästehaus auf der Rötsch befindet sich im Klinikgebäude. Ihre Begleitpersonen können dort in Ihrer unmittelbaren Nähe übernachten.