So kommen Sie zur Reha in die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

So kommen Sie zur Reha in die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

Unsere Klinik bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Lesen Sie, wie Sie den Aufenthalt bei uns planen können und wer Sie dabei unterstützt.

Vor Ihrer Behandlung

Wie kann ich eine Reha antreten?

Eine Behandlung in der MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat versicherten Patienten offen.

Eine Anmeldung ist möglich:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt. Dann veranlassen der Klinikarzt oder ein Klinik-Sozialarbeiter Ihre Anschlussrehabilitation (auch Anschlussheilbehandlung genannt)
  • durch Beantragung eines Heilverfahrens bei Ihrem zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle). Erster Ansprechpartner ist Ihr Haus- oder Facharzt.
  • als Selbstzahler. Hier übernehmen Sie die Kosten selbst.

Ihr Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung Ihrer Krankenkasse.

Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussrehabilitation (AR, auch Anschlussheilbehandlung (AHB)) beginnt unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Behandlung in einem Akutkrankenhaus oder nach Ihrer ambulanten Operation.

In der Regel dauert eine AR drei bis vier Wochen. Wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet, kann der Kostenträger Ihre Behandlung verlängern.

Eine AR ist ambulant oder stationär in einer Klinik möglich. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Eine AR unterstützt Sie auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, wenn Sie noch erwerbstätig sind.

Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:

  • Die Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) müssen Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik helfen. Sie haben ein Recht darauf, die Rehabilitationseinrichtung selbst zu wählen.
  • Möglichkeit 1: Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass Sie die Entscheidung des Kostenträgers (Ihre Kranken- oder Rentenversicherung) abwarten müssen. Dies geschieht oft in dringenden Fällen, etwa nach einem Schlaganfall.
  • Möglichkeit 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Sie werden dann so schnell wie möglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
  • Ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig, müssen Sie mit dieser sprechen.
  • Bei Versicherten der Krankenkassen und bei Privat- bzw. Zusatzversicherten muss die Kasse vor Aufnahme zustimmen.

Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.

Medizinisches Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten und Ihre Genesung zu fördern. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie v.a. mit natürlichen Heilmitteln behandelt.

Eine medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.

Ziele:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung von gesundheitlichen Schäden, die ohne Behandlung dauerhafte Erkrankungen verursachen können
  • Stabilisierung bereits erreichter Behandlungserfolge, damit sich chronische Erkrankungen nicht verschlechtern

So beantragen Sie ein HV:

  • Erster Ansprechpartner ist Ihr Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein HV notwendig ist, um Ihre Gesundheit zu verbessern oder Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten.
  • Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der DRV oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig oder im arbeitsfähigen Alter sind, müssen Sie den Reha-Antrag bei der DRV stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  • Wählen Sie schon bei der Antragstellung die Rehaklinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie den Zusatzantrag „Wunschklinik“ aus.
  • Schicken Sie den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik an Ihren zuständigen Kostenträger.
  • Der Kostenträger muss innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Sie können das HV antreten, sobald Sie eine schriftliche Zusage haben.

Kostenträger bei einem HV sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die DRV
  • für Selbstständige der Patient selbst. Ihre Versicherung erstattet Ihnen die Kosten je nach Tarif.
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Hausfrauen und Rentner die Krankenkasse
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, ist keine direkte Verlegung von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung möglich.

Für eine Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Möglich ist diese, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussrehabilitation (AR) anerkannt ist.

So beantragen Sie eine AGM:

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Krankenhaus-Sozialdienstes über Ihre Voraussetzungen für eine Reha.
  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Antritt der medizinischen Leistung.
  • Den Antrag auf eine AGM müssen Sie selbst stellen. Sie haben das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
  • Wenn der Antrag bewilligt wird, können Sie die Rehabilitationsmaßnahme beginnen.
Wer übernimmt die Kosten?
  • wenn Sie bei einer Krankenkasse versichert oder Rentner sind, Ihre Krankenkasse
  • wenn Sie rentenversichert sind oder es für eine bestimmte Zeit waren, Ihre Rentenversicherung
  • wenn Sie nicht krankenversichert oder rentenversichert sind, aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten, das Sozialamt
  • nach Arbeits- oder Wegeunfällen Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft
  • als Beamter, Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter die Beihilfestelle

Je nach Leistungsumfang übernimmt auch die Private Krankenversicherung die Kosten.

Selbstzahler

Sie können auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer zu uns zur Behandlung kommen. Wir rechnen unsere Leistungen dann direkt mit Ihnen ab. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.

Sylvia Neuhaus

Sylvia Neuhaus

Beschwerdemanagement, Öffentlichkeitsarbeit

MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten dann einen Bescheid, ob der Antrag genehmigt wurde.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch genehmigt der Kostenträger die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch.

Sie können die Klinik wählen

Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik.

Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich darum, in die von Ihnen gewünschte Klinik umgemeldet zu werden.

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor der stationären Rehabilitation.

Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Zuzahlungen

Wenn Sie volljährig sind, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.

Waren Sie im aktuellen Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben dafür bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg hierfür mit, damit wir dies berücksichtigen können.

Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.

Anmeldung und Aufnahme

Wir helfen Ihnen schon vor Ihrer Aufnahme dabei, Ihren Klinikaufenthalt zu organisieren. Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden, z. B. zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, zur Anreise und zu Aufnahmeterminen oder zur Unterbringung von Begleitpersonen.

Sprechen Sie uns an!

Bitte beachten Sie Folgendes:

Falls Ihr Gewicht mehr als 130 kg beträgt, rufen Sie uns bitte vor Antritt Ihrer Reha an. Die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr ist ausgerichtet auf die Behandlung von Patient*innen bis zu 130 kg Körpergewicht. Eine Rehabilitation von Menschen mit höherem Gewicht können wir nicht garantieren.

Kofferpackliste

Folgende Dinge sollten Sie für Ihren Reha-Aufenthalt mitbringen. Unter Umständen benötigen Sie einige davon nicht, z. B. Badebekleidung bei frisch operierten Patienten.

Persönliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • Verordnete Medikamente
  • Allergiepass
Bekleidung
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe oder Socken
  • Ausreichende, bequeme Kleidung
  • Regenkleidung und Regenschirm
Sportbekleidung
  •  Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetücher für das Schwimmbad und den Sportbereich
  • Bademantel
Schuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
Sonstiges
  • Ersatzbadetuch
  • Uhr bzw. Wecker
  • Persönliche Toilettenartikel
Hilfsmittel (falls vorhanden)
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • Unterarm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät
  • INR- (Quick-) Messgerät
Gästehaus auf der Rötsch: Angebot für Begleitpersonen

Gästehaus auf der Rötsch: Angebot für Begleitpersonen

Das Gästehaus auf der Rötsch befindet sich im Klinikgebäude. Ihre Begleitpersonen können dort in Ihrer unmittelbaren Nähe übernachten.

Lage & Anreise

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Patientenaufnahme Kardiologie

Patientenaufnahme Kardiologie

    Patientenaufnahme Neurologie

    Patientenaufnahme Neurologie

      Patientenaufnahme Orthopädie

      Patientenaufnahme Orthopädie

        Patientenaufnahme Geriatrie

        Patientenaufnahme Geriatrie