So kommen Sie zur Reha in die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

So kommen Sie zur Reha in die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

Unsere Klinik bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihre Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Lesen Sie, wie Sie den Aufenthalt bei uns planen können und wer Sie dabei unterstützt.

Vor Ihrer Behandlung

Wie kann ich eine Reha antreten?

Eine Behandlung in der MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr steht grundsätzlich allen gesetzlich und privat versicherten Patient*innen offen.

Eine Anmeldung ist möglich:

  • nach einem Krankenhausaufenthalt. Dann veranlassen die Klinikärzt*innen oder ein Klinik-Sozialarbeiter*innen Ihre Anschlussrehabilitation (auch Anschlussheilbehandlung genannt)
  • durch Beantragung eines Heilverfahrens bei Ihrem zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle). Erster Ansprechpartner ist Ihre haus- oder fachärztliche Praxis.
  • als Selbstzahler. Hier übernehmen Sie die Kosten selbst.

Ihr Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung gesetzlich versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung Ihrer Krankenkasse.

Anschlussrehabilitation (AR)

Die Anschlussrehabilitation (AR, auch Anschlussheilbehandlung (AHB)) beginnt unmittelbar oder spätestens 14 Tage nach Ihrer Behandlung in einem Akutkrankenhaus oder nach Ihrer ambulanten Operation.

In der Regel dauert eine AR drei bis vier Wochen. Wenn es der behandelnde Arzt medizinisch begründet, kann der Kostenträger Ihre Behandlung verlängern.

Eine AR ist ambulant oder stationär in einer Klinik möglich. Ziel ist, dass Sie körperliche Funktionen und Fähigkeiten zurückerlangen, die durch eine Erkrankung oder Operation verloren gegangen sind. Eine AR unterstützt Sie auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben, wenn Sie noch erwerbstätig sind.

Ihr Weg zur Anschlussrehabilitation:

  • Die Ärzte im Krankenhaus stellen fest, ob eine AR erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) müssen Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik helfen. Sie haben ein Recht darauf, die Rehabilitationseinrichtung selbst zu wählen.
  • Möglichkeit 1: Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, ohne dass Sie die Entscheidung des Kostenträgers (Ihre Kranken- oder Rentenversicherung) abwarten müssen. Dies geschieht oft in dringenden Fällen, etwa nach einem Schlaganfall.
  • Möglichkeit 2: Eine direkte Verlegung ist nicht möglich. Sie werden dann so schnell wie möglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem Ihre Kranken- oder Rentenversicherung kurzfristig über den Antrag entschieden hat.
  • Ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig, müssen Sie mit dieser sprechen.
  • Bei Versicherten der Krankenkassen und bei Privat- bzw. Zusatzversicherten muss die Kasse vor Aufnahme zustimmen.

Sobald die Kostenübernahmeerklärung vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir mit dem behandelnden Krankenhaus den Aufnahmetermin ab.

Medizinisches Heilverfahren (HV)

Ein Heilverfahren (HV) ist eine medizinische Reha, die dazu dient, Ihre Gesundheit zu erhalten und Ihre Genesung zu fördern. Nach einem ärztlichen Plan werden Sie v.a. mit natürlichen Heilmitteln behandelt.

Eine medizinische Rehabilitation ist ambulant oder stationär möglich.

Ziele:

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung von gesundheitlichen Schäden, die ohne Behandlung dauerhafte Erkrankungen verursachen können
  • Stabilisierung bereits erreichter Behandlungserfolge, damit sich chronische Erkrankungen nicht verschlechtern

So beantragen Sie ein HV:

  • Erster Ansprechpartner ist Ihr Haus- oder Facharzt. Dieser muss einschätzen, ob ein HV notwendig ist, um Ihre Gesundheit zu verbessern oder Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu erhalten.
  • Gemeinsam mit Ihrem Haus- oder Facharzt füllen Sie den Rehabilitationsantrag der DRV oder den Reha-Antrag der Krankenkassen aus. Wenn Sie berufstätig oder im arbeitsfähigen Alter sind, müssen Sie den Reha-Antrag bei der DRV stellen. In allen anderen Fällen ist Ihre Krankenkasse zuständig.
  • Wählen Sie schon bei der Antragstellung die Rehaklinik aus, in der Sie behandelt werden möchten. Füllen Sie den Zusatzantrag „Wunschklinik“ aus.
  • Schicken Sie den ausgefüllten Reha-Antrag und den Zusatzantrag für Ihre Wunschklinik an Ihren zuständigen Kostenträger.
  • Der Kostenträger muss innerhalb von vier Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Sie können das HV antreten, sobald Sie eine schriftliche Zusage haben.

Kostenträger bei einem HV sind:

  • für Angestellte und Arbeiter die DRV
  • für Selbstständige der Patient selbst. Ihre Versicherung erstattet Ihnen die Kosten je nach Tarif.
  • für Beamte die Beihilfestelle und die Privatversicherung
  • für Hausfrauen und Rentner die Krankenkasse
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Wenn Sie nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, z.B. als Privatpatient, ist keine direkte Verlegung von der Akutklinik in die Rehabilitationseinrichtung möglich.

Für eine Reha kommt für Sie dann möglicherweise eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) in Frage. Möglich ist diese, wenn Sie berufstätig sind und in einer gesetzlichen Rentenversicherung, aber nicht in einer GKV versichert sind. Die AGM wird auch dann angewandt, wenn die gestellte Diagnose nicht für eine Anschlussrehabilitation (AR) anerkannt ist.

So beantragen Sie eine AGM:

  • Sprechen Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit den Mitarbeitern des Krankenhaus-Sozialdienstes über Ihre Voraussetzungen für eine Reha.
  • Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft Ihre persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor Antritt der medizinischen Leistung.
  • Den Antrag auf eine AGM müssen Sie selbst stellen. Sie haben das Recht, Ihre Wunschklinik selbst auszuwählen.
  • Wenn der Antrag bewilligt wird, können Sie die Rehabilitationsmaßnahme beginnen.
Wer übernimmt die Kosten?
  • wenn Sie bei einer Krankenkasse versichert oder Rentner sind, Ihre Krankenkasse
  • wenn Sie rentenversichert sind oder es für eine bestimmte Zeit waren, Ihre Rentenversicherung
  • wenn Sie nicht krankenversichert oder rentenversichert sind, aber nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten, das Sozialamt
  • nach Arbeits- oder Wegeunfällen Ihr Unfallversicherungsträger oder Ihre Berufsgenossenschaft
  • als Beamter, Kriegs- oder Wehrdienstbeschädigter die Beihilfestelle

Je nach Leistungsumfang übernimmt auch die Private Krankenversicherung die Kosten.

Selbstzahler

Sie können auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer zu uns zur Behandlung kommen. Wir rechnen unsere Leistungen dann direkt mit Ihnen ab. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.

Sylvia Neuhaus

Sylvia Neuhaus

Beschwerdemanagement, Öffentlichkeitsarbeit

MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr

Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Sie erhalten dann einen Bescheid, ob der Antrag genehmigt wurde.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?

Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch genehmigt der Kostenträger die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch.

Sie können die Klinik wählen

Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik.

Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich darum, in die von Ihnen gewünschte Klinik umgemeldet zu werden.

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation. Ambulante und teilstationäre Leistungen haben dabei in der Regel Vorrang vor der stationären Rehabilitation.

Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Zuzahlungen

Wenn Sie volljährig sind, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen.

Waren Sie im aktuellen Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik und haben dafür bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg mit, damit wir dies berücksichtigen können.

Patient*innen unter 18 Jahren oder Patient*innen mit einen gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.

Anmeldung und Aufnahme

Wir helfen Ihnen schon vor Ihrer Aufnahme dabei, Ihren Klinikaufenthalt zu organisieren. Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden, z. B. zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, zur Anreise und zu Aufnahmeterminen oder zur Unterbringung von Begleitpersonen.

Sprechen Sie uns an!

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

MEDICLIN PRIVITA – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN PRIVITA verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Bitte beachten Sie Folgendes:

Falls Ihr Gewicht mehr als 130 kg beträgt, rufen Sie uns bitte vor Antritt Ihrer Reha an. Die MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr ist ausgerichtet auf die Behandlung von Patient*innen bis zu 130 kg Körpergewicht. Eine Rehabilitation von Menschen mit höherem Gewicht können wir nicht garantieren.

Kofferpackliste

Folgende Dinge sollten Sie für Ihren Reha-Aufenthalt mitbringen. Unter Umständen benötigen Sie einige davon nicht, z. B. Badebekleidung bei frisch operierten Patienten.

Persönliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • Verordnete Medikamente
  • Allergiepass
Bekleidung
  • Nachtwäsche
  • Unterwäsche
  • Strümpfe oder Socken
  • Ausreichende, bequeme Kleidung
  • Regenkleidung und Regenschirm
Sportbekleidung
  •  Gymnastik- oder Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badetücher für das Schwimmbad und den Sportbereich
  • Bademantel
Schuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe
Sonstiges
  • Ersatzbadetuch
  • Uhr bzw. Wecker
  • Persönliche Toilettenartikel
Hilfsmittel (falls vorhanden)
  • Stützstrümpfe
  • Bandagen
  • Schuhlöffel
  • Strumpfanziehhilfe
  • Mieder
  • TENS-Geräte
  • Einlagen
  • Orthopädische Schuhe
  • Unterarm-Gehstützen oder Stock
  • Rollator
  • Rollstuhl
  • Ersatzbrille
  • Blutzucker-Messgerät
  • Blutdruck-Messgerät
  • INR- (Quick-) Messgerät
Gästehaus auf der Rötsch: Angebot für Begleitpersonen

Gästehaus auf der Rötsch: Angebot für Begleitpersonen

Das Gästehaus auf der Rötsch befindet sich im Klinikgebäude. Ihre Begleitpersonen können dort in Ihrer unmittelbaren Nähe übernachten.

Lage & Anreise

Häufige Fragen

Allergien/ Unverträglichkeiten

Wenn Sie von medizinisch nachgewiesenen Allergien betroffen sind, melden Sie diese bitte rechtzeitig vor Aufnahme bei der Patientenaufnahme Ihrer zuständigen Indikation. In Rücksprache mit der Küche klären wir für Sie ab, ob Ihre Allergien berücksichtigt und Ersatzprodukte bereitgestellt werden können. Bei den Mahlzeiten können Sie zwischen 3 Hauptgerichten auswählen, eines ist immer vegetarisch.

Abhol-Service

  • Wenn wir Sie abholen, vermerken wir dies in der Einladung.
  • Patient*innen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland dürfen wir nicht abholen, diese Fahrten dürfen ausschließlich Vertragsunternehmer der Rentenversicherung durchführen.
  • Privatpatient*innen holt unser Fahrdienst auf Wunsch ab. Diesen Service stellen wir dann in Rechnung.

Aufenthaltsdauer

Die Länge des Aufenthaltes ist individuell verschieden und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Die Erstbewilligung des Kostenträgers beträgt ca. 3 Wochen und wird durch die behandelnden Ärzte*innen in Abstimmung mit dem/der Patient*in verlängert.

Begleitpersonen

Begleitpersonen können in unseren Gästezimmern aufgenommen werden, sofern diese verfügbar sind. Die Kosten dafür betragen 79 Euro/Tag, inkl. Verpflegung. Unser Gästehaus verfügt über keinen Aufzug. Die Begleitperson muss ca. 30 Treppenstufen selbstständig bewältigen können. Die Aufnahme von Begleitpersonen auf dem Patientenzimmer ist grundsätzlich nicht möglich.

Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind an die Therapie- und Pflegezeiten angepasst. Um diese nicht zu stören, empfehlen wir Ihnen Besuche zu folgenden Uhrzeiten:

  • Montag bis Freitag 15 Uhr bis 19.30 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 13 Uhr bis 19.30 Uhr

Der Haupteingang schließt um 20 Uhr. Danach ist keine Parkkartenentwertung mehr möglich.

Dialyse-Patient*innen

Hämodialyse-Patient*innen können von uns grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Über die Aufnahme von Patient*innen mit Peritonealdialyse entscheiden die Chefärzte*innen der jeweiligen Fachabteilung.

Mediathek

In unserer Mediathek finden Sie viele Broschüren zu unserem Haus und Gesundheitsthemen.

Medikamente

Medikamente müssen für die ersten Tage in der Originalverpackung mitgebracht werden. Bitte bringen Sie Ihren aktuellen Medikamentenplan mit. Diesen erhalten Sie von Ihren Vorbehandler*innen, z. B. von der hausärztlichen Praxis oder im Krankenhaus.

Parkplätze

Unser Parkplatz P1 steht unseren Patient*innen sowie Besucher*innen zur Verfügung. Für längere Aufenthalte bieten wir Ihnen eine Dauerparkkarte an. Die Kosten betragen:

Stationäre Patient*innen:
Minimum-Mietdauer 14 Tage: 3,50 Euro/Tag,
Anmietung 21 Tage: 3,34 Euro/Tag,
jeder weitere Tag: 3 Euro/Tag
Dauerparkkarte: Pfand 20 Euro

Ganztägig ambulante Patient*innen:
Hier ist keine Parkgebühr zu entrichten. Dauerparkkarte: Pfand 20 Euro

Besucher*innen:
Entrichtung der Parkgebühr an unserem Parkautomaten im Windfang der Haupteingangshalle.

Gäste mit Gästezimmer:
Parkgebühr: 3,50 Euro/Tag

Was Sie mitbringen müssen

  • Diabetikerausweis
  • Feste Schuhe für den Innen- und Außenbereich
  • Handtücher für Sport- und Schwimmbadbereich, ggf. Bademantel
  • Medizinische Unterlagen über Ihren aktuellen Behandlungsverlauf: Arztbrief, Entlassungsbrief, CD der letzten Röntgenbilder, MRT-Bilder
  • Persönliche Kleidung, Sportbekleidung, Badebekleidung, Jacke für draußen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Toiletten- und Pflegeartikel: Shampoo, Duschgel, Zahnpasta etc.
  • Trinkflasche für Wasserspender (Keine Glasflasche)
  • Verordnete Hilfsmittel, z. B. Brille, Hörgerät, Gehilfe
  • Versichertenkarte

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Patientenaufnahme Neurologie

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