Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Die Fachklinik Rhein/Ruhr ist eine Einrichtung für Rehabilitationsmedizin. Hier informieren wir einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter über unser Angebot.
Unser Schwerpunkt sind medizinisch anspruchsvolle Anschlussheilbehandlungen nach Operationen, Unfällen und akuten Erkrankungen.
Besonderes Merkmal der MEDICLIN Fachklinik Rhein/Ruhr ist die Verknüpfung unserer Fachbereiche. Patienten mit Mehrfacherkrankungen können wir dadurch indikationsübergreifend betreuen. Wir versorgen Patienten stationär und ambulant.
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.
Sie sind Arzt oder Sozialdienstmitarbeiter einer zuweisenden Klinik und möchten Ihren Patienten bei uns anmelden? Hier finden Sie Hinweise zur Zuweisung Ihrer Patienten. Sie können für die Anmeldung Ihrer Patienten auch das MEDICLIN Rehabetten-Portal auf www.freie-rehabetten.de nutzen (siehe Kasten unten). Neben den genannten Maßnahmen können Patienten auch über Beihilfefähige stationäre Behandlungsverfahren und Maßnahmen der integrierten Versorgung zu uns kommen.
Wir behandeln alle gesetzlich und privat versicherten Patienten in ambulanter und stationärer Anschlussheilbehandlung (AHB, auch Anschlussrehabilitation genannt). Patienten der Deutschen Rentenversicherung bieten wir außerdem Anschlussgesundheitsmaßnahmen (AGM) und Heilverfahren (HV). Versicherte der Gesetzlichen Unfallversicherung nehmen wir zudem im Zuge der Berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (BGSW) und der Integrierten Versorgung auf.
Auch selbstzahlende Patienten sind bei uns willkommen. Wir machen Ihnen individuelle und pauschale Behandlungsangebote.
Eine AHB folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt. Sie kann ambulant oder stationär stattfinden.
So melden Sie Ihren Patienten bei uns an:
Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf oder schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund direkt unser Patientenmanagement. Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab. Ziel ist der nahtlose Übergang in die Reha. Um Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir Aufnahmetermine in der Regel zeitnah.
Eine Anschlussgenesungsmaßnahme (AGM) ist ein spezielles Verfahren der Deutschen Rentenversicherung. Dabei wird der privat krankenversicherte Patient nicht direkt vom Krankenhaus in die Rehaklinik verlegt, sondern erst nach Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger.
Als Klinikarzt können Sie innerhalb von sechs Wochen nach Entlassung Ihres Patienten aus dem Akutkrankenhaus eine AGM-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen.
Ein Heilverfahren ist auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Reha nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung – beispielsweise im Krankenhaus – abgeschlossen ist.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit dem Patienten.
Die ambulante Reha sollte in der Nähe des Wohnortes Ihres Patienten stattfinden. Dieser kommt nur tagsüber in unsere Klinik und ist am Nachmittag oder Abend wieder zu Hause.
Eine ambulante Reha ist für Patienten geeignet,
Das Antragsverfahren ist bei ambulanter und stationärer Reha gleich.